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Der Pfarrgemeinderat und der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Außenvertretung der Gemeinde zuständig. Er hat den wirtschaftlichen Rahmen zu verantworten und sicherzustellen, damit die Pfarrgemeinde ihren Auftrag erfüllen kann. Dies betrifft beispielsweise Fragen des Personals, der Bautätigkeit, der Unterhaltung von Gebäuden oder auch finanzielle Entscheidungen. Da jedoch die Entscheidung über Geld, Personal oder Bautätigkeit wesentlich von Entscheidungen über pastorale Schwerpunktsetzungen abhängig ist, sind PGR und Kirchenvorstand aufeinander angewiesen. Um einen guten Informationsfluss zu gewährleisten, gehört ein Vertreter des Kirchenvorstandes dem PGR an und ist ein Mitglied des Vorstandes des Pfarrgemeinderates Mitglied im Kirchenvorstand. Diese Personen sind wichtige Informationsträger in der Zusammenarbeit von Kirchenvorstand und PGR.
Die Verwiesenheit beider Gremien aufeinander ist in den einzelnen Bestimmungen wie folgt geregelt: Beschlüsse des Pfarrgemeinderates, die finanzielle Auswirkungen für die Pfarrei mit sich bringen, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kirchenvorstandes wirksam. Andererseits muss der Kirchenvorstand vor allen wichtigen Entscheidungen den Pfarrgemeinderat hören und seine Stellungnahme einholen.
Es geht um das Zusammenspiel des pastoralen und wirtschaftlichen Handelns der Pfarre, Verkündigung und Liturgie. So arbeiten beide Gremien im Auftrag und am Auftrag
der „Sache Jesu“.